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Kinderschutz |
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Am 01.08.2005 trat § 8a SGB (Sozialgesetzbuch) in Kraft um einen effektiven Kinderschutz in der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten. Hierdurch wurde der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert und die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern zur Erfüllung des Kinderschutzes verbindlich gemacht. Damit diese Zusammenarbeit qualifiziert gestaltet werden kann habe ich an einem entsprechenden Qualifizierungskurs an der Fachhochschule Münster teilgenommen. Bei allen fragen und Problemen rund um das Thema „Kinderschutz – Kindeswohlgefährdung“ stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ihre Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. |
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Ihre Ansprechpartnerin zum
Thema Kinderschutz: Ulrike Salzsieder Ev. Kindertagesstätte Arche Noah Auf dem Heidkamp 30 32549 Bad Oeynhausen Tel.: 05731/55550 |